Hausordnung

Stand: Mai 2023 | Freibad Appenzell

I. Zweck und Geltungsbereich

1Diese Hausordnung gilt für das Freibad Appenzell, sie regelt die Rechte und Pflichten der Benut-zenden. Mit dem Lösen des Eintritts anerkennen die Benutzenden die Hausordnung. 

2Dem Betriebspersonal (Badmeister) ist Folge zu leisten. Verstösse gegen die Hausordnung kön-nen zum Verweis aus dem Freibad Appenzell führen. Die Betriebsleitung behält sich zudem poli-zeiliche Anzeigen und Hausverbote vor. 

3Im Falle von Ausschlüssen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Vorleistungen oder auf Ersatzleistungen. 

II. Badegäste / Zutrittsregelung

2In das Bad haben alle Personen Zutritt, ausgenommen:

  1. Kinder unter 10 Jahren* ohne Begleitung einer verantwortlichen Person über 18 Jahren. 
  2. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden
  3. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen.

* Kinder, welche ab dem 9. Geburtstag einen Wasser-Sicherheits-Check WSC (Ausweis) vorweisen können, dürfen bereits ohne Begleitung ins Bad. Der Wasser-Sicherheits-Check WSC steht für Basis-Kompetenz im Wasser. Der WSC-Ausweis bestätigt, dass sich Kinder nach einem Sturz ins Wasser selbst an den Rand oder ans Ufer retten können.

3Wird das Freibad durch geführte Gruppen kollektiv besucht, so ist die Leitung der Gruppe für die Sicherheit der Gruppenmitglieder verantwortlich. Die Gruppe muss die Anlage wieder geschlossen verlassen.

4Während des Aufenthalts einer Schulklasse im Bad trägt die Lehrkraft die Verantwortung. Bleiben Schüler länger und unbeaufsichtigt im Bad, so muss der Lehrperson eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person vorliegen.

III. Öffnungszeiten

1Der Sommerbetrieb im Schwimmbad dauert in der Regel von Mai bis September. 

2Die Öffnungszeiten werden in der Lokalpresse und auf der Website bekannt gegeben, sowie bei der Kasse angeschlagen. 

3Am Ende der Öffnungszeit muss das Wasser verlassen werden, die Türen schliessen 60 Minuten später.

4Die Betriebsleitung kann weitere besondere oder saisonal abweichende Betriebszeiten anordnen.

IV. Parkieren

1Auto-, Motorrad-, Mofa- und Radfahrer werden gebeten, die offiziellen Parkplätze zu benützen. Der Zugang und die reservierten Parkfelder (für Betrieb, Sanität, Invalide und Anlieferung) sind unbedingt freizuhalten.

V. Badekleidung

1Der Beckenumgang darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden. 

2Kleinkinder haben aus hygienischen Gründen Höschen und/oder Badewindeln zu tragen. 

3Es ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Unterwäsche anstelle von Badeshorts oder Unterwäsche unter den Badeshorts zu tragen. 

VI. Hygiene

1Das Duschen ist vor dem Benutzen der Bäder obligatorisch. Personen, die mangelnde Körperhy-giene vorweisen, kann der Zutritt zur Anlage verweigert werden. 

VII. Verhalten in den Anlagen

1Generell gilt ein Alkoholverbot (ausgenommen im Gastrobereich). Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden von der Anlage verwiesen. 

2Kein Ballspielen und Herumrennen auf den Beckenumgängen. 

3Kein seitliches Hineinspringen ins Schwimmerbecken und keine Kopfsprünge in die Nichtschwimmerbecken. 

4Kein Fotografieren und Filmen. Ausnahmen werden von den Badmeistern bewilligt. 

5Das Deponieren persönlicher Gegenstände über mehrere Tage in den Schliessfächern aus-schliesslich in saisonal gemieteten Schliessfächern erlaubt. 

VIII. Reservationen / Spezialanlässe

1Gruppen und Schulen benutzen die für sie reservierten Bahnen und Becken. Die freien Schwimmbahnen stehen während dieser Zeit der Öffentlichkeit zur Verfügung. 

2Für die Durchführung von speziellen Anlässen ist eine schriftliche Bewilligung beim Bezirksrat Appenzell einzuholen. 

IX. Fundgegenstände

1Fundgegenstände sind an der Kasse oder beim Badmeister abzugeben. Verluste können an der Kasse gemeldet werden. Fundgegenstände werden bis Ende Freibad-Saison aufbewahrt. 

X. Haftung

1Die Benützung der Badeanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bezirksverwaltung Appenzell haf-tet nicht für: 

  1. Schäden die bei Benutzung der Schwimmanlagen, der Spielgeräte oder sonstiger Einrichtun-gen des Bades entstehen, 

  2. Schäden die Dritte verursachen (Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen usw.) 

2Diebstähle sind sofort dem Badmeister zu melden. Das Freibad Appenzell haftet nicht für gestohlene oder verlorene Gegenstände, Geld oder andere Wertsachen von Gästen.